Datenübermittlung an das SSA durch die allgemeinen Schulen im „Erstmaligen Feststellungsverfahren“ über das Mitarbeiterportal "Sonderpädagogische Fallarbeit" (SpFa):
Merkblätter:
Formatvorlagen: Erstmaliges Feststellungsverfahren (Anspruchsprüfung) bei Schüler*innen und Einschulungskindern:
Bitte bei der Datenübermittlung der Schüler*innen beim Antrag auf Anspruchsprüfung den Sonderpädagogischen Bericht (als 5) sowie die weiteren Nachweise unter Sonstiges (als 6) anfügen.
Bitte bei Einschulungskindern die weiteren Nachweise, z.B. Stellungnahme der Beratungsstelle, unter Sonstiges (als 5) anfügen.
Datenübermittlung an das SSA innerhalb des Feststellungsverfahrens durch die SBBZen, allgemeine Schulen mittels "File Transfer":
Anleitung: