Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder (gemäß § 74 Abs. 2 SchG) zur Grundschulfähigkeit zu führen (siehe Kultusportal Baden-Württemberg). Sie ist keine „Vorschule“ für Kann-Kinder.
Die Grundschulförderklasse vermittelt zwischen der freien Spielwelt des Kindergartens und der mehr sachbezogenen Welt der Schule.
Diese Zurückstellung ist dann sinnvoll, wenn das Kind das Schulalter, nicht aber die Schulfähigkeit, erreicht hat.
Gründe für die Zurückstellung:
- allgemeine Entwicklungsverzögerung
- fein- und grobmotorische Defizite
- geringe Konzentrationsfähigkeit
- Defizite in der sprachlichen Entwicklung
- Verhalten in der Gruppe
Die Grundschulförderklasse fördert beim Kind...
- soziale Fähigkeiten: Zusammenleben in der Gemeinschaft; Beachten von Regeln
- emotionale und empathische Fähigkeiten
- Konzentration und Ausdauer
- kognitive Fähigkeiten:
- Sprache und Bewegung, Wortschatz, Satzbildung, Sprachwahrnehmungsleistung
- mathematische Vorläuferfertigkeiten und logisches Denken
- naturwissenschaftliches Forschen auf altersgemäßem Niveau
- Kreativität: Basteln, Malen, Gestalten
- planendes Handeln: Kochen, Basteln, Werken
- motorische Fähigkeiten / Rhythmik: Fein- und Grobmotorik
Die Grundschulförderklasse arbeitet...
- ganzheitlich und spielerisch
- individuell nach einem für jedes Kind erstellten Förderplan
- eng mit der Schule zusammen à gemeinsame Projekte, Teilnahme an Unterricht der 1. Klassen,…
- eng mit den Eltern zusammen à (Themen-)Elternabende, regelmäßige Gespräche
- kooperativ mit anderen Fördereinrichtungen zusammen (Logopäden, Sprachheilschule, Ergotherapeuten, Empfehlungen zur Diagnostischen Abklärungen durch das Sozialpädiatrische Zentrum Freiburg, Psychotherapeutische Maßnahmen, Abklärung in der Päd. Audiologie,…)
Die Aufnahme in die Grundschulförderklasse
Es werden 15 bis höchstens 20 Kinder in eine Grundschulförderklasse aufgenommen. Ausschulungen aus dem 1. Schuljahr können nur bis Endes des ersten Schulhalbjahres berücksichtigt werden.
Schulpflichtige Kinder müssen an der Grundschule ihres Wohnorts angemeldet werden. Bei fraglich schulfähigen Kindern entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin, nach Beratung durch die Kooperationskräfte, über eine Zurückstellung und empfiehlt den Besuch der Grundschulförderklasse. Schulleitung oder Eltern melden an der für den Wohnort zuständigen Grundschulförderklasse an.
Bei der Entscheidung über die Aufnahme, besonders wenn ein Überhang an Meldungen vorliegt, werden Schulfähigkeitsuntersuchungen, Beobachtungen der Eltern und der Kindergärten herangezogen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung, an deren Schule die Grundschulförderklasse ihren Sitz hat, in Zusammenarbeit mit den Fachkräften in den Grundschulförderklassen, den Kooperationslehrkräften und der Beratungslehrerin.