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Verlässliche Grundschule / Hort 

Verlässliche Grundschule

Um den veränderten gesellschaftlichen und familiären Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und um die Sicherung und Verbesserung der pädagogischen Qualität des Unterrichts und Lernens im Grundschulalter zu erreichen, wurde das Konzept der verlässlichen Grundschule entwickelt.
Partner dabei sind die Schulen und die Träger der Einrichtungen.

Eckpunkte

  • Öffnungszeit: Bis zu 6 Stunden am Vormittag (Unterricht plus Betreuung)
  • Bedarfsorientierte Betreuung (vor oder nach dem Unterricht oder vor und nach dem Unterricht)
  • Träger der Betreuung ist die Kommune oder ein freier Träger
  • Das Personal wird vom Träger gestellt
  • Der Landeszuschuss beträgt pauschal 50% der entstehenden Personalkosten
  • Die Höhe der Elternbeiträge werden vom Träger festgesetzt

Das Konzept zur verlässlichen Grundschule basiert auf folgenden pädagogischen Leitgedanken:

  • Arbeit im pädagogischen Team
  • Verlässlicher zeitlicher Struktur
  • Trennung von Unterricht und Betreuung
  • erweiterter Möglichkeiten zur Rhythmisierung des Unterrichts
  • Bewegung als pädagogisches Prinzip

Sie wird bedarfsorientiert organisiert.


Hort

Der Hort an der Schule bietet eine freiwillige, kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung für Schüler/innen im schulpflichtigen Alter.
Träger ist die Kommune oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Im Hort beschäftigen sich die Schüler/innen mit altersgemäßen und sinnvollen spielerischen und freizeitbezogenen Aktivitäten.
Der Hort ist von Montag bis Freitag ab Unterrichtsschluss bis zum Spätnachmittag geöffnet.
Der Hortträger entscheidet über eine Öffnung des Horts an der Schule während der Ferien. Zur Finanzierung des Horts gewährt das Land einen Zuschuss.

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