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Einschulung

Der Schulanfang ist ein wichtiges Ereignis: Eine neue Lebensphase beginnt. Freude, Hoffnungen und Erwartungen, aber manchmal auch Sorge und Wehmut begleiten den ersten Schultag.

Optimale Startbedingungen für das Kind beim Schulbeginn zu schaffen, ist Aufgabe aller Beteiligten: Eltern, Kindertageseinrichtung und Schule. Einen Beitrag zu einem möglichst reibungslosen Übergang leistet die Kooperation von Kita und GS im letzten Kindergartenjahr. (Handreichung zum Übergang)

Ob ein Kind „schulfähig“ ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der motorischen, der kognitiven, der motivationalen aber auch der sozial-emotionalen Entwicklung ab.

Die Grundschule sieht die Unterschiedlichkeit in der Entwicklung der Kinder als Chance und entwickelt ihre Arbeitsformen konsequent weiter, um sich in Unterricht und Schulleben auf die zunehmende Vielfalt der Lerngruppe einzustellen.

Kinder, die zum Einschulungsstichtag eines Kalenderjahres (30. Juni) 6 Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

Für Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30.Juni des Folgejahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, können Eltern die Schulpflicht auf eigenen Wunsch durch Anmeldung an der zuständigen Grundschule auslösen.

Darüber hinaus können Kinder auf Antrag der Eltern aufgenommen werden, deren geistiger und körperlicher Entwicklungsstand einen erfolgreichen Schulbesuch erwarten lässt.

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ein Jahr erfolgt, wenn der Entwicklungsstand des Kindes einen erfolgreichen Schulbesuch nicht erwarten lässt.

Die Entscheidung obliegt der Schulleitung. Sie kann hierzu ein psychologisch-pädagogisches Gutachten hinzuziehen.

Die Zurückstellung kann in eine Grundschulförderklasse (GFK) oder in einem weiteren Jahr Kindertagesstätte erfolgen.

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