Eine zukunftsfähige Schullandschaft braucht vorausschauende Planung und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ziel der regionalen Schulentwicklung ist es, Schulstandorte und Angebote an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie an gesellschaftliche Veränderungen anzupassen.
Worum geht es?
Regionale Schulentwicklung reagiert auf demografische Entwicklungen und verändertes Schulwahlverhalten.
Verfahren
Die regionale Schulentwicklung liegt als Initiativ- und Gestaltungsrecht der Kommunen in deren Verantwortung als Schulträger.
Wie läuft das Verfahren ab?
Vor schulorganisatorischen Veränderungen (z. B. Gründung, Umwandlung oder Aufhebung von Schulen) findet ein Dialog- und
Beteiligungsverfahren statt. Das Schulamt und das Regierungspräsidium unterstützen dabei beratend und koordinierend.
Wer ist beteiligt?
Öffentliche und private Schulträger, Elternvertretungen, Kostenträger der Schülerbeförderung sowie – bei
beruflichen Schulen – die Wirtschaft.
Was ist eine Raumschaft?
Das geografische Gebiet, das von einer schulorganisatorischen Maßnahme betroffen ist – über Verwaltungsgrenzen hinaus.
Wann startet der Prozess?
Entweder durch einen Antrag der Kommune oder durch ein Initiativverfahren bei berechtigtem Interesse (z. B. geringe
Schülerzahlen).
Zielsetzung:
Transparente Verfahren sollen tragfähige, regional abgestimmte Lösungen schaffen und ein zukunftsfähiges Schulnetz
sichern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg:
Regionale
Schulentwicklung – Kultusministerium BW