Schulbezirk
Jede Grundschule hat einen Schulbezirk, der vom Schulträger festgelegt wird. Schüler und Schülerinnen sind daher kraft Gesetzes Schüler der Schule in deren Bezirk sie wohnen.
Abweichungen von dieser Regelung sind möglich aus
1.Gründen des Klassenausgleiches oder
2.
bei Vorliegen wichtiger Gründe im Einzelfall. (Antrag auf
Schulbezirkswechsel)
Der Antrag auf einen Wechsel des Schulbezirkes ist bei der Schule des Schulbezirkes zu stellen und wird von der unteren Schulaufsichtsbehörde entschieden.
Die Schulbezirksregelung gilt nicht für Schüler, die ein Schule in freier Trägerschaft besuchen.
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der abgebenden Schule.