Aufgaben der Amtsleitung
Die Amtsleitung trägt die Gesamtverantwortung für alle Handlungsfelder, die in der Zuständigkeit des Staatlichen
Schulamtes liegen sowie deren Zusammenwirken, insbesondere
- die Einhaltung und Umsetzung aller bildungspolitischen Vorgaben,
- die Zusammenarbeit mit vorgesetzten Behörden,
- die Personalführung der Schulrätinnen, der Verwaltung,
- die Organisation des Schulamtes sowie die Amtsentwicklung,
- die Zusammenarbeit innerhalb des Schulamtes,
- die interne Kommunikation und die Transparenz von Entscheidungen,
- die erbrachten Leistungen und Ergebnisse,
- die Vertretung nach außen
- die Veränderung der Schulstrukturen im Kontext der Regionalen Schulentwicklung
- die Kooperation mit allen schulischen Partnern, außerschulischen Gruppen und Vereinigungen
- das Initiieren von Netzwerken zur Gestaltung regionaler Bildungslandschaften
Weitere Aufgabenfelder sind
- die Gestaltung und Weiterentwicklung der Organisation des Schulamtes,
- die Personalführung, die Vereinbarung von Zielen und die Überprüfung der Zielerreichung
- die ressourcenorientierte Personalentwicklung
- der Aufbau einer amtsinternen und -externen Feedbackkultur