Die Grundschulförderklasse ein Förderort für schulpflichtige Kinder mit Entwicklungsbedarf
Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder (gemäß § 74
Abs. 2 SchG) in einem Jahr zur Grundschulfähigkeit zu führen. Sie vermittelt zwischen der freien Spielwelt des
Kindergartens und der mehr sachbezogenen Welt der Schule.
Gründe für eine Zurückstellung können sein:
- allgemeine Entwicklungsverzögerung
- fein- und grobmotorische Defizite
- geringe Konzentrationsfähigkeit
- Defizite in der sprachlichen Entwicklung
- Verhalten in der Gruppe
Schulpflichtige Kinder müssen an der Grundschule ihres Wohnorts angemeldet werden. Bei fraglich schulfähigen Kindern entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin, nach Beratung durch die Kooperationskräfte, über eine Zurückstellung und empfiehlt den Besuch der Grundschulförderklasse. Schulleitung oder Eltern melden an der für den Wohnort zuständigen Grundschulförderklasse an. (Siehe GFK im Ortenaukreis)
Arbeitsweise der GFK und weiter Hinweise finden Sie hier.
Standorte der Grundschulförderklassen:
Achern -Sasbachried
Durbach - Ebersweier
Ettenheim - Altdorf
Gengenbach
Oberkirch
Zell a. H.
Gutach
Kehl, Sölling-Schule
Lahr, Luisenschule
Offenburg, Weingartenschule Zell-Weierbach
Offenburg, Konrad-Adenaue-Schule