Video: Vorstellung der Arbeit des ÖPR
Aufgrund der Corona-Pandemie gab es 2021 keine Personalversammlung in Präsenz. Stattdessen hatten wir einen 12 –minütigen Film gedreht, in dem die Arbeit des ÖPR vorgestellt wurde. Er enthielt auch den Tätigkeitsbericht des vorhergehenden Jahres.
Dieses Video wurde an alle Schulleitungen geschickt mit der Bitte, es in der nächsten GLK zu zeigen.
Gerne können Sie mit untenstehendem link oder QR-Code das Video aufrufen und anschauen:
Aufgaben des ÖPR
Was bedeutet "Personalrat" ?
- Der Örtliche Personalrat am Staatlichen Schulamt Offenburg besteht aus 19 Mitgliedern, davon 16 Beamte und 3 Tarifbeschäftigte.
- Alle Mitglieder des Personalrats sind pädagogisch Beschäftigte an Schulen, also Lehrkräfte oder Pädagogische Assistent*innen.
- Gewählt werden können Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Wahlvorschlägen der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften oder Berufsverbänden (in unserem Bereich des SSA OG: GEW, RLV und VBE) aufgeführt sind.
- Eine Wahlperiode dauert fünf Jahre.
- An der aktiven Personalratsarbeit Interessierte wenden sich demnach an die Kreisvorsitzenden Ihrer Gewerkschaft oder Ihres Verbandes.
Als gewählte Interessensvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich im Schulamt für Ihre Belange einsetzen kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz unterliegen Personalrätinnen und Personalräte der Schweigepflicht.
Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden.
Er hat ein Mitbestimmungsrecht
Bei Versetzungen und Abordnungen
Bei Beförderungen
Bei der Besetzung von KV-Stellen
Bei Fortbildungsmaßnahmen
Wir sind in ständigem Austausch mit der Stufenvertretung des Personalrates beim Regierungspräsidium (Bezirkspersonalrat) und Kultusministerium (Hauptpersonalrat) und können deshalb auch bei Problemen und Fragen weiterhelfen, die über die untere Schulaufsichsbehörde hinausgehen.
- Planmäßige Anstellung / Verbeamtung auf Lebenszeit
- Dauer der Probezeit (bei Benotung der Probezeitbeurteilungen mit ‚befriedigend’ oder darunter raten wir Ihnen dringend mit
uns Kontakt aufzunehmen)
- Antrag auf Änderung des Stundenumfangs
- Versetzung
- Abordnung
- Teilzeit, Beurlaubung
- Konferenzrecht
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mutterschutz und Elternzeit
- Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
- Umgang mit Konflikten an Schulen
- Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Erkrankung
- Zivilrechtliche Fragen
- Probleme mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung
- Rechtsschutzangelegenheiten
- Berechnung von Elterngeld, Pensionsansprüchen und Renten
Wir empfehlen in diesen Fällen sich an Ihre Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder einen Fachanwalt zu wenden.