Verlässliche Grundschule
Um den veränderten gesellschaftlichen und familiären Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und um die Sicherung
und Verbesserung der pädagogischen Qualität des Unterrichts und Lernens im Grundschulalter zu erreichen, wurde das Konzept der
verlässlichen Grundschule entwickelt.
Partner dabei sind die Schulen und die Träger der Einrichtungen.
Eckpunkte
- Öffnungszeit: Bis zu 6 Stunden am Vormittag (Unterricht plus Betreuung)
- Bedarfsorientierte Betreuung (vor oder nach dem Unterricht oder vor und nach dem Unterricht)
- Träger der Betreuung ist die Kommune oder ein freier Träger
- Das Personal wird vom Träger gestellt
- Der Landeszuschuss beträgt pauschal 50% der entstehenden Personalkosten
- Die Höhe der Elternbeiträge werden vom Träger festgesetzt
Das Konzept zur verlässlichen Grundschule basiert auf folgenden pädagogischen Leitgedanken:
- Arbeit im pädagogischen Team
- Verlässlicher zeitlicher Struktur
- Trennung von Unterricht und Betreuung
- erweiterter Möglichkeiten zur Rhythmisierung des Unterrichts
- Bewegung als pädagogisches Prinzip
Sie wird bedarfsorientiert organisiert.
Hort
Der Hort an der Schule bietet eine freiwillige, kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung für Schüler/innen im schulpflichtigen
Alter.
Träger ist die Kommune oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Im Hort beschäftigen sich die Schüler/innen mit altersgemäßen und sinnvollen spielerischen und freizeitbezogenen
Aktivitäten.
Der Hort ist von Montag bis Freitag ab Unterrichtsschluss bis zum Spätnachmittag geöffnet.
Der Hortträger entscheidet über eine Öffnung des Horts an der Schule während der Ferien. Zur Finanzierung des Horts
gewährt das Land einen Zuschuss.