Arbeitsstelle Frühförderung

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Arbeitsstelle Frühförderung

Aufgaben der regionalen Arbeitsstelle Frühförderung

  • Allgemeiner Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf Angebote rund um die sonderpädagogische Frühförderung im Bereich des Schulamtsbezirks Offenburg
  • Ansprechpartner für Fragen zur Frühförderung bei Kindern mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder von Geburt bis zum Schuleintrittsalter oder Eintritt in den Schulkindergarten
  • Unterstützung der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Frühförderung vor Ort (inhaltlich und organisatorisch)
  • Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sonderpädagogischen Beratungsstellen und Schulkindergärten
  • Koordinierung der Aufnahmeprozesse für Schulkindergärten
  • Interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation mit den im Bereich der Frühförderung arbeitenden Stellen
  • Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung und den Schulkindergärten

Frühförderung

  • Ziel der Frühförderung ist es, Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen möglichst früh zu erkennen und das Kind bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung so zu unterstützen und zu fördern, dass ein Höchstmaß an Gesunderhaltung, Aktivität und Teilhabe erreicht wird. 
    Dem Kind soll ein möglichst selbständiges, unabhängiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Hierfür kann gegebenenfalls auf ein Netzwerk von Institutionen, die im Bereich der Frühförderung arbeiten, zugegriffen werden.

  • Bei aller Beratung und Förderung ist die Zusammenarbeit mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten unabdingbar. Daher arbeitet die Frühförderung ausschließlich auf Wunsch und im Auftrag der Eltern

  • In Baden-Württemberg wird zwischen der Sonderpädagogischen und der Interdisziplinären Frühförderung unterschieden
  • In Sonderpädagogischen Beratungsstellen Frühförderung arbeiten Lehrkräfte der Sonderpädagogik mit unterschiedlicher sonderpädagogischer Qualifizierung

  • In den Interdisziplinären Frühförderstellen arbeiten medizinisch-therapeutische Fachkräfte (ErgotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen) und pädagogische-psychologische Fachkräfte (HeilpädagogInnen, PsychologInnen, SozialpädagogInnen) zusammen.
    Grundlage aller ist die Rahmenkonzeption zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg.

Im Schulamtsbezirk Offenburg gibt es 12 Sonderpädagogische Beratungsstellen Frühförderung mit den Schwerpunkten Sprache, Lernen und geistige Entwicklung. An einzelnen Standorten haben sich Sonderpädagogische Beratungsstellen mit verschiedenen Schwerpunkten zu einem Frühförderverbund zusammengeschlossen und können damit ein breites Angebot für unterschiedliche Fragestellungen anbieten. Die Arbeit der Beratungsstelle endet mit der Aufnahme eines Kindes in den Schulkindergarten oder in die Schule

Flyer für Frühförderung BaWü

Schulkindergärten

  • Schulkindergärten sind sonderpädagogische Einrichtungen und schulvorbereitende Einrichtungen nach § 20 des Schulgesetzes für Kinder mit (drohender) Behinderung ab 3 Jahren (für Kinder mit Körperbehinderung bereits ab 2 Jahren). Sie sind keine Kindergärten im Sinne des Kindergartengesetzes oder allgemeine Kindertagesstätten.

  • Sie bieten sonderpädagogische Förderung in kleinen Gruppen durch sonderpädagogisch qualifiziertes Personal bis zum Schuleintritt an

  • Sie unterstützen und begleiten Kinder mit Behinderung durch individuelle, behinderungsspezifische Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischen Eingliederungsmöglichkeiten, sozialer Teilhabe und Selbständigkeit zu erlangen

  • In Schulkindergärten werden Kinder aufgenommen, die einen umfassenden sonderpädagogischen Bildungsbedarf im vorschulischen Bereich aufweisen, der in einer Kindertageseinrichtung auch mit begleitenden Hilfen nicht erfüllt werden kann. Nach Antragsstellung auf einen Schulkindergartenplatz wird auf Grundlage einer sonderpädagogischen Diagnostik und Begutachtung ein möglicher Bedarf festgestellt.

Flyer Schulkindergärten BaWü

Elternkompass

Zuständiger Schulrat
Andreas Mattuscheck
Schulrat
0781-120301-17

E-Mail

Zuständige Schulrätin
Gloria Mickenautsch
Schulaufsichtsbeamtin
0781-120301-13

E-Mail