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Eckpunkte


Kabinett verabschiedet Eckpunkte für die regionale Schulentwicklung

23.07.2013 Das Landeskabinett hat die Eckpunkte für eine regionale Schulentwicklung in Baden-Württemberg verabschiedet. „Die Landesregierung stellt sich damit der seit Jahren vernachlässigten Herausforderung durch den massiven Rückgang der Schülerzahl, um auch im ländlichen Raum Schulen auf guter qualitativer Grundlage erhalten zu können“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Wir ermöglichen damit eine Schulentwicklung, mit der Kommunen, Eltern und Wirtschaft künftig Planungssicherheit für ihre Schule vor Ort schaffen können.“ Die Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der bis zum Ende des Jahres in den Landtag eingebracht werden soll.

Pädagogische Vorteile der regionalen Schulentwicklung

„Ziel der regionalen Schulentwicklung ist zum einen, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit jeden Bildungsabschluss zu ermöglichen. Zum anderen sollen Schulen geschaffen werden, die aufgrund ihrer Größe sehr gute pädagogische Bedingungen anbieten können und langfristig die notwendige Effizienz etwa beim Personaleinsatz gewährleisten“, so Kultusminister Andreas Stoch. Er verwies darauf, dass kleine Schulen nur in geringem Umfang  pädagogische Angebote machen könnten. Zudem könnten Personalengpässe etwa bei Erkrankungen eines Lehrers an größeren Schulen besser ausgeglichen werden.

Vorteile für die Kommunen

Auch für die Kommunen sieht die Landesregierung erhebliche Vorteile, da sie zum einen die Sicherheit erhielten, richtige Entscheidungen über die langfristigen Investitionen für ihre Schulen treffen zu können. Wie notwendig das sei, zeige die Entwicklung bei den Haupt- und Werkrealschulen: Im Schuljahr 2012/13 haben 125 von 862 Haupt- und Werkrealschulen in den Eingangsklassen keine Schüler mehr gemeldet, 224 Schulen weniger als 16 Schülerinnen und Schüler. Zum anderen sei es durch diesen Prozess möglich, gemeinsam mit den Nachbarn langfristige Vereinbarungen über die Schulen in der Region abschließen zu können. „Kommunen, Schulen, Schulämter und Regierungspräsidien können sich bei diesem Prozess nun auf den Weg machen, um gemeinsam mit allen Betroffenen Vereinbarungen zu treffen, die den Bedürfnissen vor Ort entsprechen“, erklärte Kretschmann. Er rief die Schulträger dazu auf, den Prozess zusammen mit der Schulverwaltung rasch und aktiv anzugehen.

Zwei-Säulen-System

Die Landesregierung strebe im allgemein bildenden Bereich ein Zwei-Säulen-Modell an, das einerseits aus dem Gymnasium und andererseits aus einem integrativen Bildungsweg besteht, der sich aus den übrigen weiterführenden Schulen entwickelt, erklärte Stoch. Die regionale Schulentwicklung solle dafür sorgen, dass alle Bildungsabschlüsse für die Schüler in zumutbarer Erreichbarkeit vorhanden sind. Dabei solle es nicht mehr auf die Schulart ankommen, an der der Schulabschluss erworben wird. An Realschulen werde die Möglichkeit geschaffen, in Klasse 9 auf Antrag die Hauptschulabschlussprüfung abzulegen.

Prozess der regionalen Schulentwicklung vor Ort

Ministerpräsident Kretschmann: „Um längerfristig stabil zweizügige Schulstandorte  zu erreichen, wird die Zahl von 40 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsstufe angestrebt. Sie soll gewährleisten, dass die Zweizügigkeit auch nach einem weiteren Schülerrückgang erhalten bleiben kann.“ Neue Schulen wie etwa die Gemeinschaftsschulen würden künftig nur noch dann eingerichtet, wenn die Schule zum Zeitpunkt der Prognose in der Eingangsstufe voraussichtlich mindestens 40 Schülerinnen und Schüler aufweist und diese Schülerzahl auch langfristig in der Eingangsstufe zu erwarten sei. Für die allgemein bildenden Gymnasien liege die Mindestzahl für Neueinrichtungen bei 60 Schülerinnen und Schülern in der Eingangsstufe, für bereits bestehende Gymnasien gelte wie bei den anderen Schularten auch langfristig die Mindestzahl 40. Ebenso müssten für die Sekundarstufe II an Gemeinschaftsschulen in Klassenstufe 10 mindestens 60 Schülerinnen und Schüler für die Klassenstufe 11 prognostiziert werden.

Ein Verfahren von unten nach oben

Das Gelingen der regionalen Schulentwicklung beruhe darauf, dass Kommunen und Schulverwaltung vertrauensvoll zusammenarbeiten, erklärte der Kultusminister. Das Verfahren solle nicht vom Land zentral gesteuert werden, sondern es müsse von unten nach oben ablaufen. An diesem Prozess sollen diejenigen öffentlichen und privaten Schulträger innerhalb einer Raumschaft beteiligt werden, deren Schulen betroffen sind.  Stoch: „Die Schulverwaltung stellt mit einem Dialog- und Beteiligungsverfahren sicher, dass die Interessen aller berührten Schulträger ausreichend berücksichtigt werden. Ziel ist dabei, möglichst einen Konsens unter allen Beteiligten zu erreichen.“ Sollte das aber nicht gelingen, sähen die Eckpunkte zunächst eine Schlichtung vor, fuhr Stoch fort. Dabei würden die Stellungnahmen der beteiligten Kommunen nochmals geprüft und nach Möglichkeit alternative Vorschläge abgestimmt. Sollte auch das nicht zu einem gemeinsamen Ziel führen, werde das Ministerium eine Entscheidung treffen.

Eine regionale Schulentwicklung sei sowohl durch den Rückgang der Schülerzahlen als auch durch das veränderte Verhalten bei der Auswahl der weiterführenden Schulen notwendig geworden, sagte Stoch. Schließlich habe sich die Zahl der Übergänge von den vierten Klassen auf die Haupt- und Werkrealschule bereits zwischen den Jahren 2001 und 2011 von rund 40.300 auf etwa 23.800 fast halbiert. Dieser Rückgang habe sich danach durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung auf 15.000 Schülerinnen und Schüler beschleunigt. Diese Entwicklung verdeutliche, dass eine regionale Schulentwicklung wie in anderen Bundesländern auch bereits vor Jahren hätte gestartet werden müssen, betonte Kultusminister Stoch.

„Bei der regionalen Schulentwicklung werden alle weiterführenden allgemein bildenden Schularten einbezogen. Hinzu kommen von Anfang an die beruflichen Schulen, insbesondere die beruflichen Gymnasien und die übrigen beruflichen Vollzeitschulen, weil und soweit die Schülerströme der allgemein bildenden Schularten auf diese Schularten Einfluss haben“, erklärte der Kultusminister. Da der Prozess ebenfalls Auswirkungen auf die Schulangebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben werde, seien auch die Sonderschulen von Anfang ein mit einbezogen. Wegen der jeweiligen Besonderheiten werde es für die beruflichen Schulen und die Sonderschulen ein gesondertes Verfahren geben. Die Grundschulen seien nicht Gegenstand des Prozesses.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Schulrätin

Gabriele Weinrich
Leitende Schulamtsdirektorin


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