Der 2017 von der KMK eingeführte Begriff „Berufliche Orientierung“ (BO) wird in den
schulrechtlichen Vorgaben als Querschnittsaufgabe des gesamten Kollegiums definiert (Verwaltungsvorschrift BO vom 06.09.2017). Die
Schulen steuern dabei den Prozess der BO in Partnerschaft mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Offenburg und anderen Partnern
aus Kammern, Verbänden und Wirtschaft.
Der BO-Prozess ist ein lebenslanger, individueller und geschlechtersensibler Lern- und Sozialisationsprozess. Der frühere Begriff der
„Berufswahlreife wurde daher vom Terminus der „Berufswahlkompetenz“ ersetzt. Dieser Kompetenzbegriff soll deutlich
machen, dass jetzt der Entwicklungsprozess in der BO im Mittelpunkt steht und dieser nicht mit Ende der Schulzeit abgeschlossen ist. Mehr