Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind im inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll. mehr
Fachdienst Inklusion
Gerne können Sie uns eine E-Mail schreiben, und wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen.
- Katharina Maaß (Durchwahl –50):
Montag und Mittwoch 8.00 bis 14.00 Uhr
Katharina.Maass@ssa-og.kv.bwl.de
- Mathias Schmidt (Durchwahl -52):
Mittwoch 8.00 bis 15.00 Uhr
Mathias.Schmidt@ssa-og.kv.bwl.de