Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind im inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll. mehr
Fachdienst Inklusion
- Erstmaliges Feststellungsverfahren:
Anna Waidmann (Durchwahl -52): Mittwoch 8.00 bis 14.00 Uhr
Anna.Waidmann@ssa-og.kv.bwl.de
- Übergang SBBZ-Inklusion, Verlängerung des Anspruches:
Katharina Maaß (Durchwahl –50): Mittwoch 10.00 bis 14.00 Uhr
Katharina.Maass@ssa-og.kv.bwl.de