Die Schulrätin / der Schulrat trägt die Verantwortung für den regionalen Sprengel, insbesondere
- Beratung und Begleitung der Schulleitungen bei Weiterentwicklungen bzw. Veränderungen
- Beratung in Konfliktsituationen
- Unterstützung in der Unterrichts-, Personal -u. Organisationsentwicklung
- Sicherung der Besetzung von Schulleitungsstellen
- Unterstützung der Schulleitungen in Rechtsfragen
- Herstellen von Verbindlichkeit durch Zielvereinbarungen und Jahresgespräche
- Kooperation mit Schulträgern und Bildungsakteuren zur Ausgestaltung der regionalen Bildungslandschaft
- Controlling