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Der 2017 von der KMK eingeführte Begriff „Berufliche Orientierung“ (BO) wird in den schulrechtlichen Vorgaben als Querschnittsaufgabe des gesamten Kollegiums definiert (Verwaltungsvorschrift BO vom 06.09.2017).  Die Schulen steuern dabei den Prozess der BO in Partnerschaft mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Offenburg und anderen Partnern aus Kammern, Verbänden und Wirtschaft.
Der BO-Prozess ist ein lebenslanger, individueller und geschlechtersensibler Lern- und Sozialisationsprozess. Der frühere Begriff der „Berufswahlreife wurde daher vom Terminus der „Berufswahlkompetenz“ ersetzt. Dieser Kompetenzbegriff soll deutlich machen, dass jetzt der Entwicklungsprozess in der BO im Mittelpunkt steht und dieser nicht mit Ende der Schulzeit abgeschlossen ist.
BO ist ein Prozess, der deutlich früher einsetzen muss als bisher. BO ist daher eine von sechs Leitperspektiven im neuen Bildungsplan.  Das heißt, sie zieht sich wie ein roter Faden durch alle Schularten, Schulfächer und begleitet die Schülerinnen und Schüler durch alle Klassenstufen - bereits beginnend in der Grundschule. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei bestmöglich im Spannungsfeld zwischen den individuellen Interessen und Fähigkeiten begleitet. Kompetenzfeststellungsverfahren, Praktika und die Einbindung der Eltern sind dabei unverzichtbare Elemente. 
Zentrale Grundlage für die Berufsorientierung an Schulen ist ein Qualitätsmanagementsystem. Das Schulcurriculum BO trägt dazu bei, dass alle Berufs- und Studienorientierungsaktivitäten der Schule evaluiert und weiterentwickelt werden. Hilfreich ist oft ein „Blick von außen“, z.B. über die regelmäßige Zertifizierung mit dem BoriS-Berufswahl-SIEGEL.



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